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Green Deal NRW | Corporate sustainability reporting

Corporate sustainability reporting

Gemäß dem EU-Recht müssen Großunternehmen und börsennotierte Unternehmen Informationen über soziale und ökologische Risiken und Chancen sowie die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Mensch und Umwelt offenlegen. Dies hilft Anlegern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbrauchern und anderen Interessengruppen, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten. 

Im Rahmen des Corporate sustainability reporting informiert die Europäische Kommission auf ihrer Website über die aktuellen Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.


► Weitere Informationen erhalten Sie hier.